Behandlungskosten

Die Praxis mit dem etwas anderen Format
Liebe Patienten,
mein Honorar richtet sich streng nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Dadurch werden meine Behandlungskosten von den privaten Krankenkassen ebenso wie von den Beihilfestellen übernommen. Eine Ausnahme bilden ganz wenige diagnostische Verfahren, die schulmedizinisch noch nicht anerkannt und deshalb von einer Kostenübernahme grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Natürlich bin ich gern auch für Kassenpatienten zur Behandlung bereit, so weit sie die Kosten der Untersuchungen selbst tragen möchten.
Gern können Sie die Höhe meines Honorars zuvor erfragen.
Wenn Sie Student sind oder in der Ausbildung stehen, gewähre ich Ihnen auf Anfrage gern einen Rabatt. Gleiches gilt für alle Mitglieder von Studentenverbindungen.